Denken Sie an Ihrer Pflicht
Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3
alle 6 Monate bei PG 2+3 und
alle 3 Monate bei PG 4+5

Wir helfen Ihnen bei

Pflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - Beratung für alte Paare
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Anträge / Pflegegrade

Pflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - glückliches altes Paar
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Höherstufung des Pflegegrades

Pflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - HaushaltshilfedamePflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - Haushaltshilfedame
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Entlastungsleistung

Module zur Einstufung in einen Pflegegrad

Kriterium

Fragen

Mobilität

Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt er Gegenstände?

Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel bei Dialyse oder Verbandswechsel?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

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Sie uns

Telefon: (0 50 37) 9 69 92 69