Denken Sie an Ihrer Pflicht
Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3
alle 6 Monate bei PG 2+3 und
alle 3 Monate bei PG 4+5

Pflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - Haussessellift

Wichtiges in Kürze

  • Höchstbetrag (seit 1.1.2025): bis zu 4.180 € pro Maßnahme (Erhöhung gegenüber vorher 4.000 €).
  • Pro Maßnahme heißt: Der Zuschuss richtet sich nach der konkreten Maßnahme. Wird später eine weitere Maßnahme nötig (z. B. Treppenlift statt nur ebenerdiger Dusche), kann erneut Geld beantragt werden.
  • Pro Person heißt: Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt, gelten die Zuschüsse pro Person. Beispiel: Ein Ehepaar kann für dieselbe Maßnahme bis zu 2 × 4.180 € beantragen; in einer Pflege-WG mit vier Pflegebedürftigen bis zu 4 × 4.180 €.
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Wann ein neuer Antrag sinnvoll ist

  • Die Pflegesituation ändert sich und neue oder zusätzliche Umbauten werden nötig.  
  • Eine frühere Maßnahme reicht nicht mehr oder muss ersetzt werden.

Wer hat Anspruch

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt/erhält.

Pflegestützpunkt Gehrke & Jürgens - Helferin beim Putzen

 Worauf Sie bei der Beantragung achten sollten

Laut: BSG: Anspruch auf einen zweiten Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung Maßnahmen Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2007, Az.: B 3 P 8/06 R.