

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt/erhält.

Laut: BSG: Anspruch auf einen zweiten Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung Maßnahmen Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2007, Az.: B 3 P 8/06 R.