Denken Sie an Ihrer Pflicht
Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3
alle 6 Monate bei PG 2+3 und
alle 3 Monate bei PG 4+5

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Ihre Pflegeberatung
Kostenfrei, unabhängig, vertraulich.

Ist die Pflege sichergestellt oder soll etwas geändert werden, bzw. hat sich etwas verändert?

Den aktuellen Bestimmungen zur Folge, ist es notwendig, dass Sie einen Pflegeberatungseinsatz durchführen lassen, um zu dokumentieren, dass Ihre Pflege sichergestellt ist.

Bei Nichteinhaltung drohen die Kürzung von Ihrem Pflegegeld bzw. die Kürzung der Pflegesachleistungen.

Ihr Nachweis über den Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Ihre Pflegekasse.

Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, zu welchen Zeiten jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen sein muss.

Pflegegrad 1

Besteht keine Pflicht, jedoch haben Sie das Recht auf eine gute Pflegeberatung.

Pflegegrad 2+3  

01.01.2025 – 30.06.2025 / 01.07.2025 – 31.12.2025 zweimal im Jahr 

Pflegegrad 4+5

01.01.2025 – 31.03.2025 / 01.04.2025 – 30.06.2025 
01.07.2025 – 30.09.2025 / 01.10.2025 – 31.12.2025 viermal im Jahr


Wir beraten Sie vor Ort und per Telefon / Video Call weltweit.