


Ist die Pflege sichergestellt oder soll etwas geändert werden, bzw. hat sich etwas verändert?
Den aktuellen Bestimmungen zur Folge, ist es notwendig, dass Sie einen Pflegeberatungseinsatz durchführen lassen, um zu dokumentieren, dass Ihre Pflege sichergestellt ist.
Bei Nichteinhaltung drohen die Kürzung von Ihrem Pflegegeld bzw. die Kürzung der Pflegesachleistungen.
Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, zu welchen Zeiten jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen sein muss.
Pflegegrad 1
Besteht keine Pflicht, jedoch haben Sie das Recht auf eine gute Pflegeberatung.
Pflegegrad 2+3
01.01.2025 – 30.06.2025 / 01.07.2025 – 31.12.2025 zweimal im Jahr
Pflegegrad 4+5
01.01.2025 – 31.03.2025 / 01.04.2025 – 30.06.2025
01.07.2025 – 30.09.2025 / 01.10.2025 – 31.12.2025 viermal im Jahr
Wir beraten Sie vor Ort und per Telefon / Video Call weltweit.