
Dann haben Sie, bzw. der Pflegebedürftige, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der kostenfrei ist.

Kurz und knapp. Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln? Die rechtliche Grundlage: SGB XI, § 40 (Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung). Pflegehilfsmittel sind Hilfen, die die häusliche Pflege erleichtern bzw. pflegebedingte Beeinträchtigungen kompensieren.
Größere bauliche Anpassungen (z. B. Rampe, Türverbreiterung, Badumbau) zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (ebenfalls in § 40 geregelt) — hierfür bestehen einmalige Zuschuss-/ Kostenübernahmeregelungen.
Hinweis: Für verbindliche Einzelfall-Auslegung und aktuelle Beträge/Fristen bitte § 40 SGB XI bzw. die Infos der eigenen Pflegekasse / des Bundesministeriums für Gesundheit prüfen. Soll ich dir die genaue Gesetzesstelle (§ 40 SGB XI) mit einem Link heraussuchen?